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Mit Urteil vom 17.April 1985 Az: 3 WS 176 / 86 wurde gemäß Intenet-Recherche vom OLG Celle das Urteil im Namen des Volkes gesprochen, dass „Ein Finanzbeamter der im Einspruchverfahren Steuern bewusst falsch festsetzt keine Rechtsbeugung begeht.“
Weiter heißt es: „Allerdings hat er sich (der Finanzbeamte) dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jedoch seine vordringliche Aufgabe ist ...“
Im Schreiben des Bundesfinanzministerium vom 21. Juli 2009 heißt es: „Selbstverständlich arbeitet die Finanzverwaltung auf der Grundlage der geltenden Gesetze“
Aber eben nur auf der Grundlage.
Durch das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen wird der Eindruck hervorgerufen, der Finanzbeamte würde sich auch an die Gesetze auf deren Grundlage er arbeitet halten, dies ist aber nicht in allen Fällen so, wie das Urteil des OLG Celle beweist. Der Finanzbeamte welcher sich bewusst nicht an das Gesetz hält und bewusst falsche Steuern festsetzt, wird durch das Urteil des OLG Celle geschützt. Man könnte also sagen, es handelt sich hier um ein Celler Loch für ungesetzliche Beamte.
Ein Urteil das bewusste Handlungen gegen das geltende Recht durch den zuständigen Beamten zulässt.
Damit befindet sich die Bundesrepublik Deutschland, durch Urteil des OLG Celle, Land Niedersachsen, außerhalb der Rechtsprechung eines Rechtstaates.
Wieder ein Beispiel für die Janusköpfigkeit eines Teiles der deutschen Bürokratie, Gesetzgebung und Staates und der Aushölung der Grundrechte der Bürger, die auch ein Abwehrrecht gegen einen Unrecht-Staat beinhalten und darstellen.
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