Scheidung

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Scheidung, Klipp und Klartext

Ich habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass ich in den vergangenen Jahren Opfer einer aus meiner Sicht verbrecherischen deutschen Justiz geworden bin und dies mehrfach.

 

Die Vorfälle der jüngsten Vergangenheit veranlassen mich, hier meine Zurückhaltung aufzugeben und Klartext zu schreiben.

 

 

Hier einige Beispiele zum Verbrecherischen Unrechtssystem der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren von 2005 bis 2009.

 

Artikel 25 der UN Menschenrechtscharta sagt klar und deutlich, dass jeder das Recht auf eine ärztliche Versorgung hat. Die Bundesrepublik Deutschlang gehört zu den Staaten, die sich zu diesen Menschenrechten bekennt und diese Ratifiziert hat.

In Deutschland gilt die freie Arztwahl. Es gibt Spezialisten welche für bestimmte Krankheiten besonders geschult und erfahren sind. Dass sich diese nicht immer im direkten regionalen Umfeld befinden, ist allgemein bekannt.

Ich habe lange Jahre einen Spezialisten in der Stadt Koblenz aufgesucht. Nach meinem Umzug nach Bad Honnef war es meine Absicht diesen Arzt weiterhin aufzusuchen. Dies wurde mir de facto vom Familiengericht versagt. Zwar nicht in einem direkten Beschluss verboten, aber ganz einfach durch die Nichtberücksichtigung der dadurch entstehenden Kosten unmöglich gemacht.

 

 

 

Um es klar zu sagen, meine Anwältin hat hierzu mehrfach Stellung genommen und auf die entstehenden Kosten des Arztbesuches in Koblenz hingewiesen. Das Gericht folgte jedoch stillschweigend der Argumentation der Gegenpartei und berücksichtigte die anfallenden Kosten für die Arztbesuche NICHT !!!!

Ein klarer Verstoß gegen die freie Arztwahl, ein klarer Verstoß gegen die Wahl eines Arztes meines Vertrauens, eine Verweigerung der Konsultation eines Spezialisten, ein klarer Verstoß gegen Artikel 25 der UN Menschenrechtscharta.

 

 

Ein angeblich fehlender Unterhalt wurde gleichzeitig am Amtsgericht Westerburg und am Amtsgericht Königswinter vollstreckt.

 

 

 

 

Prügelnde Lehrerin wurde von Staatsanwaltschaft und Jugendamt gedeckt

 

Meine Frau hat sich nach der Geburt der Kinder etwa 2 1/2 Jahre um die Kindererziehung gekümmert und befand sich in dieser zeit im Erziehungsurlaub. Von 1997 bis 1999 habe ich mich primär um die Erziehung der Kinder gekümmert und wurde dabei von zwei Haushaltshilfen unterstützt, die die Kinder betreuten bis ich von der Arbeit kam. Beide Kinder besuchten nach der Grundschule das Gymnasium und hatten bis 2005 durchschnittliche bis gute Schulnoten.

nachdem meine Frau sich im Oktober 2005 von mir getrennt hatte, wurden die schulischen Leistungen der Kinder schlechter. Im Jahr 2007 wurde für meine jüngste Tochter ein Schulwechsel zur Realschule nahegelegt. Durch meine Frau wurde ich nicht an der Entscheidung zum Schulwechsel beteiligt. Durch eine Eidesstattliche Erklärung meiner Frau wurde mir vom Familiengericht eine Beteiligung an der Entscheidung zum Schulwechsel untersagt. Die Eidesstattliche Erklärung enthielt falsche Angaben, so zum Beispiel, ich hätte meiner Tochter Angst (bezogen auf den Schulwechsel) gemacht.

Durch das Vernehmungsprotoll der Staatsanwaltschaft habe ich erfahren, dass meine jüngste Tochter in der Schule (wie sich später herausstellte in der Grundschule) von einer Lehrerin geschlagen worden war. Dies war mir bis zu diesem Zeitpunkt unbekannt. Die Ängste, welche aus dieser Erfahrung -wie auch deutlich aus dem Vernehmungsprotokoll zu entnehmen ist- in meiner jüngsten Tochter vorhanden, waren wurden durch Staatsanwaltschaft und später durch das zuständige Jugendamt mir als Auslöser zugeordnet und nicht der schlagenden Lehrerin. Die Staatsanwaltschaft schreibt, die ich hätte die Vorstellung in meiner Tochter hervorgerufen, sie werde auch in der (neuen) Realschule geschlagen. Mein Rechtsanwalt hat gegen diese Ausführungen bei der Oberstaatsanwaltschaft Widerspruch eingelegt und darauf hingewiesen, dass den Tätlichkeiten der Lehrerin nachzugehen sei. Dies lehnte die Oberstaatsanwaltschaft ab, sie folgte in der Argumentation in vollem Umfang der Staatsanwaltschaft.  Prügelnde Lehrerinnen werden geschützt, besorgte Väter bekommen kein Sorgerecht, das ist die unmenschliche Realität in Deutschland.

 

 

staatsanwaltschaft Koblenz Seite 1

 

staatsanwaltschaft Koblenz Seite 203

 

 

Es wird weiterhin behauptet ich würde unter einer schizophrenen Psychose leiden, was mich nicht weiter erstaunt und andere sicher auch nicht, wenn Sie die folgenden Schreiben lesen:

(der Anwalt meiner ehemaligen Frau brüstet sich im folgenden Schreiben damit, dass ich von meiner Frau mit Wissen derer Vorgesetzter, allesamt Landesbeamte des Landes Rheinland Pfalz, bespitzelt wurde)

Bespitzelung Seite 1

 

 

Bespitzelung Seite 2

 

 

De facto und ganz klar, es handelt sich hier um ein korruptes System von Beamten und Politikern, die schlagende Lehrerinnen schützen und Eltern und Kinder einem Repressiven Druck aussetzt, und nicht davor zurückschreckt, dies öffentlich und in amtlichen Schreiben zu dokumentieren und sich damit zu brüsten. das diese Methoden krank machen und zu ernsten psychischen Erkrankungen führen können, weil Sie an keiner Stelle in diesem Unrechtsstaat Gehör finden, hat zum Beispiel die Fernsehsendung Frontal 21 Rechtsanwalt Naujoks deutlich dokumentiert.

 

 

eigene Stellungnahme zu Bespitzelung Seite 1

 

eigene Stellungnahme zu Bespitzelung Seite 2

eigene Stellungnahme zu Bespitzelung Seite 3

 

 

Eine Anfrage beim Familienministerium der Bundesrepublik Deutschland, in wie weit eine ehrenamtliche Tätigkeit einer Erziehungsberechtigung entgegen stehe, wurde ohne jegliche inhaltliche Substanz beantwortet.

 

Die Liste der Verstösse gegen die UN Menschenrechtscharta und die Artikel 1 bis 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind diesem Staat bekannt und werden wissentlich und wollentlich in Kauf genommen.

Das hierbei falsche Angaben, Spitzeleien und prügelnde Lehrerinnen geduldet und geschützt werden, besorgten Vätern aber das Sorgerecht (welches nur gemeinsam mit der Ehefrau beansprucht wurde) verweigert wird, zeigt welches Unrechtbewusstsein in diesem Lande herrscht, keines.

Das auch meine geschiedene Frau erkrankte und zu Beginn des Jahres 2005 Psychopharmaka verordnet bekam, wurde von gegnerischen Rechtsanwalt, vom Familiengericht und dem Jugendamt verschwiegen. Das dies nicht ursächlich aus der Person meiner ehemaligen Frau, sondern aus deren Umfeld und Vorgesetzten resultiert, ist meine persönliche Meinung.

Ich kann noch viele weitere Verstösse gegen geltendes Recht nachweisen und belegen.  Hier werden Täter geschützt und Opfer geschaffen und dies mit Wissen und Wollen. Das hier herrschende System unterscheidet sich nur in der Fassade vom Unrechtsystem der DDR oder des Dritten Reiches.

Eine Reaktion darauf kann nur eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem internationalen Gerichtshof in den Hag sein.

Diese Veröffentlichung hier ist mir nicht leichtgefallen, es ist normalerweise nicht meine Art. Allerdings wurde ich inzwischen mehrfach bedroht, darüber habe ich die Polizei informiert, diese sah sich als nicht zuständig.

 

Das praktizierte Unrechtsystem zeichnet sich weiterhin dadurch aus, dass es vom Bürger praktisch unmögliches verlangt, so wurde mir Prozesskostenhilfe versagt, aber von mir verlangt dass ich mit einem Selbstbehalt von 750,00 Euro Prozesskosten in Höhe von mehreren tausend Euro bezahle. Ausserdem sollte ich von meinem Selbstbehalt einen Umzug finanzieren und gleichzeitig meinen täglichen Lebensunterhalt bestreiten. Unmögliche Forderungen die ja schon aus anderen Unrechtsystemen in Deutschland hinlänglich bekannt sind. Ich habe selber erlebt, wie Vorschriften, Gesetze und Urteile, praktisch just in Time zum Vorteil der Staatsverbrecher verbogen werden.

 

Sollte also meine Klage in den nächsten Wochen und Monaten beim Gerichtshof für Menschenrechte und / oder beim internationalen Gerichtshof in Den Hag eingegangen sein, liegt dies nicht an mir.

 

 

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